Erster österreichischer THG-Vergleich
 

 

 Mitglied im Bundesverband eMobility Austria und Partner der Wirtschaftskammern Österreichs

 

NEU in Österreich: 400€ jährliche ePrämie fürs eAuto

A) Angebote mit garantierter Auszahlungshöhe:



ANBIETER

im Juni 2023

ePRÄMIE

garantiert netto

1.

Geld-für-eAuto

400 Euro

2.

wirkaufendeinethg

390 Euro

3.

epuls 

388 Euro

4.

Gutmann

330 Euro

5.

LMenergy 

300 Euro

6.

F. Leitner 

300 Euro

7.

Lagerhaus

292 Euro


B) Angebote ohne garantierte Auszahlungshöhe:

ANBIETER

ePRÄMIE

Stromquelle

Leistungsgutschein 

Stadtwerke Kitzbühel

kWh-Gutschrift an eigene Kunden

Stadtwerke Bruck

Gutschrift an eigene Kunden


Um Ihre THG-ePrämie zu erhalten, brauchen Sie sich nur bei einem der obigen THG-Anbieter Ihrer Wahl registrieren und ein Foto Ihres Zulassungsscheins hochladen, den Rest erledigt der Anbieter für eine geringe Provision. Mit der steigenden Anzahl der THG-Anbieter in Österreich wird der THG-eQuoten-Markt recht unübersichtlich: Ein Wirrwarr aus maximalen, variablen, spenden- und kundenabhängigen Tarifen. Hier schafft THG-Vergleichstest nun Klarheit: 


Achten Sie besonders auf die garantierte Auszahlungshöhe, denn variable oder maximale Angebote sind lediglich freie Werbeversprechen. Aus diesem Grund empfehlen wir nur Garantieangebote. 

 

Testsieger: Geld-für-eAuto! 


Die hier angegeben Prämienhöhen gelten für ein über ein volles Kalenderjahr auf einen Halter zugelassenes elektrisches Fahrzeug mit einem pauschalen Stromverbrauch von 1.500 kWh pro Jahr. Weicht der tatsächliche Stromverbrauch davon ab, wird die Prämie im Verhältnis berechnet. Hybridfahrzeuge sind somit anteilig prämienberechtigt, siehe auch "Fragen und Antworten" weiter unten.


Ausgezahlt wird die ePrämie allerdings erst ab Februar 2024 nach der Genehmigung der THG-eQuote durch das Umweltbundesamt, wenn genau feststeht, wie viele Kalendertage Ihr eFahrzeug im Jahr 2023 auf Sie als Halter zugelassen war




FRAGEN & ANTWORTEN


Was ist eine THG-eQuote?

Die THG-eQuote (Treibhausgas-Minderungsquote) ist ein Klimaschutz-Instrument der österreichischen Bundesregierung, das darauf abzielt, mehr erneuerbare Energien im Verkehr zu nutzen, also die klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und so die nationalen Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Treibhausgas-Minderungsquote legt fest, um wie viel Prozent die Emissionen gegenüber dem gesetzlich festgelegten Referenzwert gesenkt werden müssen.

 

Was ist eine ePrämie?

Seit Anfang 2023 nun haben private & gewerbliche Halter von Elektrofahrzeugen in Österreich durch eine Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) Anspruch auf eine solche THG-eQuote. Wird diese vom Umweltbundesamt (UBA) zugeteilte Quote im Emissionshandel verkauft, erbringt sie die begehrte ePrämie. Die THG-eQuote bzw. ePrämie gibt es - im Gegensatz zur einmaligen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge - jedes Jahr erneut. 


Wer verursacht Treibhausgase?

Mineralöl-Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen (substitutionsverpflichtete Unternehmen), müssen die dadurch verursachten CO2-Emissionen schrittweise reduzieren – entweder selbst durch Inverkehrbringen CO2-ärmerer Kraftstoffe oder indirekt durch Ankauf von THG-eQuoten, die andere einsparen.


Kann ich meine THG-eQuote selbst beim UBA beantragen und verkaufen?

Das Umweltbundesamt zertifiziert THG-eQuoten erst ab Volumina von 100.000 kWh. Entsprechende Größenordnungen gelten für Handelsvolumen im Emissionsmarkt. Somit sind Beantragung und Verkauf der THG-eQuote für Einzelpersonen und kleine Unternehmen in der Regel nicht möglich. Die Beantragung über THG-Anbieter wird für sie verpflichtend. 

 

Beeinflusst der Verbrauch meines Elektrofahrzeugs die Höhe der ePrämie?

Die österreichische Bundesregierung geht davon aus, dass jedes Elektroauto ein jährliches CO2-Äquivalenz gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor einspart, das einem Verbrauch von pauschal 1.500 kWh entspricht. Diese Strommenge wird dem Strommix entsprechend aus erneuerbaren Energien gewonnen. Höhere Verbräuche können bei entsprechendem Nachweis berücksichtigt werden und führen dann zu einer höheren ePrämie. Niedrigere Verbräuche wie bei Wenigfahrern oder Hybridfahrzeugen führen zu einer niedrigeren ePrämie.

 

Wie weise ich meine Lademengen nach?

Wenn die pauschale Lademenge in Höhe von 1.500 kWh in Anspruch genommen wird, muss nur versichert werden, dass überwiegend nicht-öffentlich geladen wird - also z.B. privat oder bei der Arbeit. Wenn Ihr Elektrofahrzeug jedoch deutlich mehr oder weniger pro Jahr verbraucht, dann wird der Nachweis der Lademengen mittels einer vom UBA anerkannten Mess- und Abrechnungseinrichtung notwendig. Nachweise von Lademengen über mobile Wallboxen, intelligente Ladekabel oder einfache Stromzähler werden nicht anerkannt. 


Welche Elektrofahrzeuge sind prämienberechtigt?

Die THG-eQuote gibt es abhängig vom Stromverbrauch für alle elektrischen, zweispurigen eKraftfahrzeuge, also für auch für Busse und LKWs.  eMotorräder und eRoller sind nicht quoten- bzw. prämienberechtigt, Erdgas- oder Wasserstoff-Fahrzeuge auch nicht.


Gibt es auch für Photovoltaikanlagen eine ePrämie?

Richtig ist, dass auch Solaranlagen Treibhausgase vermeiden. Leider sieht die Bundesregierung aber noch nicht vor, diese Art von CO2-Einsparungen gleichermaßen zu begünstigen. Die THG-eQuote gibt es bislang nur im Verkehrssektor.


Warum wird mit THG-eQuoten gehandelt?

Falls Mineralöl-Unternehmen ihre Treibhausgas-Minderungsquote nicht einhalten, müssen sie eine Ausgleichszahlung leisten. Für die Unternehmen ist es günstiger, sich THG-eQuoten anderer zu kaufen als diese Pönale zu zahlen. Durch diesen Umstand hat sich ein reger Handel mit den Emissionsrechten entwickelt. 

 

Wer kann die THG-eQuote beantragen?

Nur eingetragene Fahrzeughalter elektrischer Fahrzeuge können einmal im Jahr eine THG-eQuote beantragen. Dies gilt für private und geschäftliche Elektrofahrzeuge - sowie für Leasingfahrzeuge. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller als Halter im Zulassungsschein eingetragen ist. Bei Fahrzeugkauf oder -verkauf innerhalb eines Kalenderjahres wird entsprechend der Haltedauer taggenau abgerechnet.

 

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung der ePrämie?

Die ePrämie wird grundsätzlich erst ab Februar 2024 nach der Genehmigung durch das Umweltbundesamt zur Auszahlung kommen. Dann, wenn genau feststeht, wie viele Kalendertage das eFahrzeug in 2023 auf den Halter zugelassen war. Da diese Wartezeit unverhältnismäßig lang ist, arbeiten viele THG-Anbieter derzeit an Sofortauszahlungsoptionen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt auf die im Profil des Anbieters hinterlegte IBAN.



Quellen

Online-Ratgeber der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO)

Bundesverband eMobility Austria (BVe)

Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ)

Bundesministerium für Klimaschutz (BMK)

Presse

i-Magazin, Team-i Verlag, Korneuburg

AR aktuell, Linde Verlag, Wien


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